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LG Landau/Pfalz, 22.08.2002 - 2 O 387/02 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BGH, 30.01.1961 - III ZR 225/59
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde auf ihren Friedhöfen
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 22.08.2002 - 2 O 387/02
Für die Streitentscheidung kann dahinstehen, ob die hier zu beurteilende Pflicht der für den Friedhof verantwortlichen Gebietskörperschaft als Amtspflicht i.S.d. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 zu beurteilen ist, wie dies das Amtsgericht an- und zum Anlass der Verweisung genommen hat, oder die Sicherungspflichten der Gemeinde auf ihrem Friedhof allein nach den Regeln des § 823 BGB zu beurteilen sind [vgl. BGHZ 34, 206].